Wirtschaftsgymnasium

Hier findest du alle Informationen zum Bildungsgang Wirtschaftsgymnasium. Schau dir das Video an und klick dich einfach durch.

Das Wirtschaftsgymnasium stellt sich vor:

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Melde dich im Wirtschaftsgymnasium an - der (andere) Weg zum Abitur.

Sabine Maßenberg

Abteilungsleitung

Sabine Maßenberg
0209 6384-21313
smassenberg@bkamgoldberg.de

Stellvertretende Abteilungsleitung

Hartwig Weber

Informationen zum Bildungsgang:

Aufnahmevoraussetzungen & Dauer
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des Wirtschaftsgymnasiums ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. In die Jahrgansstufe 12 werden SchülerInnen aufgenommen, die die Höhere Zweijährige Berufsfachschule gleichen Schwerpunkts erfolgreich besucht haben. Der Bildungsgang dauert in der Regel drei Jahre und schließt mit der Abiturprüfung ab. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bereits nach einem oder zwei Schuljahren erworben werden (s. Punkt Abschlüsse). Für SchülerInnen, die mit dem Abschluss der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule gleichen Schwerpunkts einsteigen, dauert der Bildungsgang in der Regel zwei Jahre.
Profil
Der Unterricht erfolgt überwiegend im Klassenverband. Das Fach Betriebswirtschaftslehre als Pflichtleistungskurs bereitet die SchülerInnen zusammen mit den Fächern Wirtschaftsinformatik und Volkswirtschaftslehre sowohl auf eine mögliche Berufswahl als auch auf ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vor. Der berufsbezogene Schwerpunkt verschafft den SchülerInnen ideale Startbedingungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. So wird sprachinteressierten SchülerInnen der Erwerb der neu einsetzenden Fremdsprache ‚Spanisch‘ ermöglicht. Spanisch eröffnet als alternative Weltsprache neben Englisch weitere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife mit dem Bestehen der Abiturprüfung Schulischer Teil der Fachhochschulreife (nach den Jahrgangsstufen 12 oder 13). Nach dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder eines einjährigen gelenkten Praktikums berechtigt sie zum Studium an einer Fachhochschule (in NRW und fast allen anderen Bundesländern). Schulischer Teil der Fachhochschulreife (nach der Jahrgangsstufe 11) In Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung berechtigt sie zum Studium an einer Fachhochschule (in NRW und zwei weiteren Bundesländern). Für SchülerInnen mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gelten besondere Bestimmungen.
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